der CDU-Bundesvorstand hat am Montag über das Thema Fachkräfteeinwanderung beraten. Wir sind uns einig, dass das Grundrecht auf Asyl und die Einwanderung in den Arbeitsmarkt zwei unterschiedliche und voneinander unabhängige Systeme sind. Deshalb lehnt die CDU einen „Spurwechsel“ ab.

Schon heute gibt es Branchen und Regionen, in denen viele Fachkräfte fehlen. Ein „Spurwechsel“ wird dieses Problem nicht lösen, genau so wenig wie der deutsche Arbeitsmarkt allein. Dies gelingt nur, wenn weitere gut ausgebildete und leistungsbereite Menschen aus den Mitgliedstaaten der EU und aus außereuropäischen Staaten zu uns kommen. Dabei ist es wichtig, dass wir besser als bisher deutlich machen, was wir von Einwanderern erwarten und welche Werte in Deutschland gelten.

Für eine gezielte und gesteuerte Einwanderung in den Arbeitsmarkt gibt es schon jetzt zahlreiche unterschiedliche aber leider auch unübersichtliche Regelungen. Diese wollen wir in einem Fachkräfteeinwanderungsgesetz zusammenfassen. Wir setzen dabei am Fachkräftebedarf von Mittelstand und Industrie an und berücksichtigen Qualifikation, Alter, Sprachkenntnisse, den Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzangebotes und die Sicherung des Lebensunterhaltes. Mit den in diesem Gesetz enthaltenen Maßnahmen lassen sich die Verfahren schneller und unbürokratischer gestalten.

Davon strikt zu trennen ist die Hilfe für Menschen in Not, die in ihren Heimatländern unter Kriegen und Bürgerkriegen leiden, verfolgt oder misshandelt werden. Wer Asylberechtigter oder anerkannter Flüchtling ist, hat ein Bleiberecht, unabhängig davon, ob er arbeiten kann. Das Asylrecht ist ein individuelles Schutzrecht und kein Ersatzeinwanderungsrecht.

Fachkräfteeinwanderung findet anders als der Flüchtlingszuzug gezielt und gesteuert statt. Es dürfen keine Anreize gesetzt werden, dass sich Asylanträge zum alternativen Weg in den deutschen Arbeitsmarkt entwickeln. Deshalb brauchen wir keinen „Spurwechsel“ von abgelehnten, aber geduldeten Asylbewerbern in den deutschen Arbeitsmarkt als Regelfall – so wie ihn SPD, Grüne und andere Parteien fordern. Denn schon jetzt gibt es Möglichkeiten, durch eigene Arbeit für den eigenen Unterhalt sorgen zu können, z.B. über den Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber und Geduldete nach drei Monaten oder im Wege der sogenannten „3-plus-2-Regelung“. Dadurch können gut integrierte jugendliche Asylbewerber ihre dreijährige berufliche Ausbildung verlässlich in Deutschland absolvieren und anschließend für zwei Jahre im Beruf bleiben.

Mit der neuen Gesetzgebung können wir auch mit dem Missverständnis aufräumen, dass das Asylrecht eine generelle Möglichkeit auf Einwanderung bietet. Asylrecht und Fachkräfteeinwanderungsgesetz können stattdessen für die notwendige Klarheit darüber sorgen, wer nach Deutschland kommen kann und wer nicht. Diese Chance sollten wir nutzen.

von: Annegret Kramp-Karrenbauer Berlin, 23.08.2018