Ute Bertram


Der Bundestag hat gestern das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) beschlossen. Das BTHG stellt einen sozialpolitischen Paradigmenwechsel zugunsten Behinderter dar, und zwar sowohl grundsätzlich als auch in seinem Leistungskatalog.

Mit dem BTHG wird der bisher gültige Grundsatz des Fürsorgeprinzips aufgegeben. An seine Stelle tritt das Leistungsprinzip mit dem Anspruch, die Behinderungen so weit wie möglich auszugleichen, um ohne jegliche Beschränkung am Leben in individueller Hinsicht als auch in der Gemeinschaft teilhaben zu können. Von diesem Gesetz sind etwa 7,5 Millionen Menschen hierzulande betroffen, davon 700.000 Menschen in der Eingliederungshilfe und 300.000 in den Werkstätten für Behinderte.

Das BTHG enthält zahlreiche Detailregelungen:

  • Die Pflege (nach dem PSG III = Versicherungsleistung) und Eingliederungshilfe (= Leistung aus Steuermitteln) können weiterhin gleichrangig gewährt werden.
  • Die Eingliederungshilfe wird jährlich mit zusätzlich 800 Mio. € gestärkt.
  • Behinderte dürfen mehr Vermögen bilden, bevor es auf die Eingliederungshilfe angerechnet wird; das Vermögen der Partner wird nicht mehr angerechnet.
  • Für den Transfer von Werkstätten in den Ersten Arbeitsmarkt (und eventuell auch zurück) wird ein gesondertes Budget zur Verfügung gestellt.
  • Für die Arbeit in den Werkstätten gibt es ein höheres Monatsgehalt.


Von Ute Bertram MdB